Informationen im Detail:
Die internationalen Vorgaben für Schiffsausrüstung werden in der EU durch die Schiffsausrüstungsrichtlinie (Marine Equipment Directive - MED) und ihre jeweilige Durchführungsverordnung umgesetzt.
Die MED Zulassung von Schiffsausrüstung setzt sich aus zwei Modultypen zusammen (siehe Abbildung). Zunächst werden im Modul B die technischen Unterlagen und zusätzlichen Nachweise des Produktes bewertet und Muster des Produktes geprüft. Nach bestandener Prüfung ist die EG-Baumusterprüfbescheinigung bis zu fünf Jahre gültig. Bei Änderungen des Produktionsablaufs oder am Baumuster muss eine Nachprüfung stattfinden, um die Bescheinigung beizubehalten.
Im zweiten Schritt ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Modul D, E oder F zu durchlaufen.
- Modul D (Qualitätssicherung Produktion): Dieses Modul ist geeignet, wenn mehrere MED-zulassungspflichtige Produkte eines Herstellers auf den Markt gebracht werden sollen.